Aufnahmebedingungen

Die Ausbildungsplätze werden mittels eines Bewerbungsverfahrens vergeben. Für potenzielle Lernende gelten die folgenden Voraussetzungen:

Starke Persönlichkeit

Wer in der Ausbildung und im Sport erfolgreich sein will, benötigt Wille, eine überdurchschnittliche Leistungsbereitschaft, eine selbstständige sowie disziplinierte Arbeitsweise und Teamgeist.

Jede*r Bewerber*in wird zusammen mit mindestens einer erziehungsberechtigten Person zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Das Interview ist in zwei Teile gegliedert und dauert insgesamt rund 40 Minuten. Die ersten 20 Minuten führt der/die Bewerber*in ein Einzelgespräch mit einer Person der Schulleitung, danach findet ein gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten statt.

Schulische Qualifikation, Eignung für den Beruf

Aufgrund der bisherigen schulischen Laufbahn des Bewerbers/der Bewerberin wird überprüft, ob die Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen einer Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau mit oder ohne Berufsmatur gegeben sind. Massgebend für diese Einschätzung sind in erster Linie die schulischen Leistungen aus der Oberstufenzeit. In die Bewertung fliessen auch Beurteilungen aus Schnupperlehren ein. Die Zulassung zum lehrbegleitenden Berufsmaturitätslehrgang gemäss den Anforderungen des jeweiligen Wohnkantons.

Folgende Richtlinien gelten:

  • Eignung für den EFZ-Lehrgang: Abgeschlossene Volksschule; oberste Schulstufe mit genügenden bis guten Leistungen oder mittlere Schulstufe mit guten bis sehr guten Leistungen in den Kernfächern.
  • Eignung fürs M-Profil: Abgeschlossene Volksschule; oberste Schulstufe mit guten bis sehr guten Leistungen in den Kernfächern.
  • Folgende Kriterien müssen für die Aufnahme ins M-Profil im Kanton Zürich und St.Gallen erfüllt sein: Bestandene BM-Aufnahmeprüfung, ein Jahr gültig (Eintritt im Folgejahr). Für Lernende aus anderen Kantonen gelten die jeweiligen kantonalen Bestimmungen für die Aufnahme in die Berufsmatur.
  • Für alle Profile: Tastaturschreiben (Zehnfingersystem muss vor Ausbildungsbeginn erworben werden)

Sportliche Qualifikation

Als zertifizierte Swiss Olympic Partner School hält sich die UNITED school of sports an die geforderten Leistungsstandards von Swiss Olympic. Das Aufnahmeverfahren im sportlichen Bereich richtet sich folglich nach den Beurteilungskriterien von Swiss Olympic, die unter dem Namen „PISTE“ festgelegt sind.

Talente, welche die Swiss Olympic Kaderkriterien der „PISTE“ erfüllen, werden in einer Pistenrangliste des Verbandes erfasst und erhalten zu Saisonbeginn entsprechend ihres Leistungsniveaus eine Swiss Olympic Talent Card Regional, National oder Elite.

Die UNITED school of sports selektioniert auf der Basis dieser Pistenrangliste und setzt zu Schulbeginn in allen Sportarten den Besitz einer dieser Karten voraus. In Sportarten ohne Kartenvergabe wird ein gleichwertiges Leistungsniveau erwartet.

Zusätzliche Aufnahmekriterien sind eine leistungsprognostische Potenzialbeurteilung durch den Verein/Verband sowie die Einstufung der Sportart bei Swiss Olympic.

In jedem Fall wird während der Ausbildung ein Trainingsumfang von mindestens sieben Trainingseinheiten pro Woche vorausgesetzt.

Aufnahmeverfahren